AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftspartner der Fiberworks Int. AG

 

§1     Geltungsbereich

1.1     Die Lieferungen von fiberworks erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von fiberworks schriftlich bestätigt wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fiberworks Int. AG sind via Internet unter www.fiberworks.com veröffentlicht und werden auch auf Anforderung zugesandt. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit den Auftraggebern. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von fiberworks.

1.2     Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen unserer Geschäftspartner

1.3     Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind alle Artikel und Dienstleistungen, die fiberworks anbietet.

 

§2     Vertragsabschluss

2.1     Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an fiberworks zum Abschluss eines Vertrags. Fiberworks bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.

2.2     Die Annahme des Angebots durch fiberworks kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem fiberworks dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transport-information per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

 

§3     Leistungsumfang

3.1     Der Leistungsumfang aller Waren und Dienstleistungen richtig sich nach der Beschreibung laut Angebot oder den entsprechenden Produkt Datenblättern zum Zeitpunkt der Angebots-stellung.

3.2     Konfiguration
Viele Funktionen sind abhängig von der Konfiguration der Produkte. Die gewünschten Konfigurationseinstellungen werden vor Lieferung in dem Dokument „Solutionquestionnaire“ definiert. Die Konfiguration der Geräte erfolgt vor Auslieferung auf Basis des vom Kunden freigegebenen „Solutionquestionnaire“. Spätere Änderungswünsche können zu Lieferverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Alle nicht im Solutionquestionnaire explizit aufgeführten Konfigurationswünsche und Funktionen gelten als nicht vereinbart und sind nicht geschuldet.

Änderungswünsche des Kunden bei der Installation der Produkte werden als „Change Request“ dokumentiert und können zu Verzögerungen, höhere Kosten oder sehr ungünstigen Fällen zu Funktionsstörungen führen. Daher werden alle Setups vor Auslieferung im Hause fiberworks getestet.

 

3.3     Für alle Arten von Dienstleistungen gilt:
Die angegebenen Mengenangaben sind Schätzung und setzten eine entsprechende Unterstützung und teilweise auch Vorarbeiten des Kunden voraus.
Alle Angebote zu Dienstleistungen sind ausdrücklich keine Festpreisangebote. Kommt es zu einer Überschreitung der geschätzten Aufwendungen, so wird der Kunde per E-Mail darüber informiert. An Wochenenden wird sofern nicht anders vereinbart einen Aufschlag von 50% berechnet, an Sonn- und Feiertagen 100% Aufschlag.

3.4     Insbesondere für alle Telefonanlagen gilt, dass die Nutzungsrechte der Software nur für die beim Kauf angegebene Anzahl von Nebenstellen gelten. Erhöht sich die Anzahl der Nebenstellen, ist der Geschäftspartner verpflichtet dies fiberworks zeitnah mitzuteilen. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Nebenstellenanzahl erlischt nicht nur die Funktionszusage von fiberworks, sondern fiberworks ist berechtigt ein erhöhtes Entgelt zu verlangen.

3.5     Für alle kommerziellen Telefonanalgen des Typs FPhone CS100P und größer gilt, dass die Nutzung der fiberworks Software (ausgenommen der OpenGL) nur in Verbindung eines Wartungsvertrages lizenzkostenfrei ist. Auch bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises findet ausdrücklich kein Eigentumsübergang der Software statt.

 

§4     Lieferung

4.1     Die Produkte werden an den Ort geliefert, den der Kunde als Lieferanschrift bestimmt. Bei Bestellungen, die per Rechnung gezahlt werden, muss die Lieferanschrift identisch mit der Bestellanschrift sein.

4.2     fiberworks ist solange nicht zur Lieferung verpflichtet, als Ereignisse höherer Gewalt vorliegen. Dauern diese länger als drei Monate, ist fiberworks berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

4.3     fiberworks kann die Leistung verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages unverhältnismäßig wäre.

4.4     Sofern Abschlagszahlungen vereinbart wurden, wir die Ware erst nach vollständiger Zahlungseingang geschuldet.

4.5     Scheitert die Zustellung der Produkte trotz dreimaligen Versuchs aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er keinen Anspruch auf Lieferung. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis ist von fiberworks unverzüglich zu erstatten.

4.6     Liefert fiberworks die Produkte nicht oder nicht vertragsgemäß, hat der Kunde fiberworks eine angemessene Nachfrist zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Lieferumfang ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung definiert. Bei jeder Art von Konfigurationsleistungen; d.h. alle kundenspezifische Einstellungen müssen schriftlich vor Lieferung dokumentiert sein und via Solutionquestionnaire bestätigt werden. Der Leistungsumfang eines Produktes kann deutlich vom dessen Konfiguration abhängen. Alle im Solutionquestionnaire nicht aufgeführten Einstellungen, sind nicht geschuldet.

 

§5     Abnahme und Gefahrenübergang

5.1     Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt gewissenhaft auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Bei vorkonfigurierten Geräten, gilt das nur schriftlich definierte Einstellungen laut Solutionquestionnaire vor Auslieferung vereinbart wurde geliefert werden müssen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Rüge hat eine genaue Bezeichnung der gerügten Mängel zu enthalten. Die Verpflichtung trifft den Kunden auch dann, wenn die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Übernahme von Spedition, Post, Bahn etc. diesen gegenüber schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um verdeckte Mängel, so beginnt die oben bezeichnete Frist von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem diese erstmals offenkundig werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist werden Mängelrügen nicht mehr anerkannt.

5.2     Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Die Funktionstüchtigkeit einer Telefonanlage definiert sich mit den Grundfunktionen der Telefonie. Alle Sonderfunktionen wie Eskalation, Warteschlangen, BLF-Tasten etc. sind ausdrücklich hiervon ausgenommen.
Sofern Installationsleistungen durch den Kunden beauftragt wurden ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet. Unvollständige oder fehlerhafte Installationsleistungen gelten nicht als Produktmangel oder Minderungsgrund für die Produktlieferung. Sofern schriftlich dokumentierte Installation und Konfigurationsleistungen beauftragt wurden, sind mögliche Ansprüche nur auf diese Service Leistungen begrenzt.  

5.3     Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, Paket-/Postdienst oder dessen Beauftragte, über. Die Bestimmung gilt auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

5.4     Der Kunde verpflichtet sich bei der Installation gemeinsam mit fiberworks einen Abnahmeprotokoll basierend auf einem Testplan zu durchlaufen. Hier werden alle Funktionen laut Solutionquestionnaire getestet und die ordnungsgemäße Funktion dokumentiert. Alle hier aufgeführten Fehler werden von fiberworks kostenfrei behoben. Nachdem alle Funktionen laut Solutionquestionnaire mittels Testplan getestet wurden gilt dies als Abnahme. Sofern kein Testplan durchlaufen wird und der Kunde nicht innerhalb von 4 Woche schriftlich Mängel mitteilt, gilt das Produkt ebenfalls abgenommen.

 

§6     Abnahme und Gefahrenübergang

6.1      Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist fiberworks berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls fiberworks ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist fiberworks berechtigt, diesen geltend zu machen.

6.2     Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von fiberworks unbestritten sind.

6.3     Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§7     Eigentumsvorbehalt

7.1 Fiberworks behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten (“Vorbehaltsware”) vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wird.

7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er nicht berechtigt.

7.3 Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln – mit allen Nebenrechten an fiberworks ab; der Kunde ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Falls die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm berechnet haben.

7.4 Der Kunde tritt uns alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt.

7.5 Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Kunde hat uns auf unser Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen.

7.6 Wird der Kunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt, darf der Kunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Kunden aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Kunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Kunden zu lagern, sie als unsere Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.

7.7 Der Kunde hat fiberworks den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an fiberworks abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und fiberworks in jeder Weise bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.

 

§8     Rückgabe von Produkten

Für die Bestellungen gilt das Fernabsatzrecht nicht. Den Geschäftskunden steht kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht zu. Soweit fiberworks in diesem Fall aus Kulanz Produkte zurücknimmt, hat der Kunde die Produkte im Originalzustand sowie in der Originalverpackung zurückzusenden. Der Kunde trägt dabei die Kosten und die Gefahr der Rücksendung.

 

§9     Gewährleistung

9.1     Angaben von fiberworks zu den Produkten und Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben, sofern nicht durch fiberworks ausdrücklich schriftlich bestimmte Eigenschaften des Produktes oder der Leistung zusichert wurden. Die technischen Daten und Beschreibungen von Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von fiberworks als solche schriftlich bestätigt wurden. 

9.2     Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. fiberworks übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. 

9.3     Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Strom-Art oder -Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, überhöhte Raum- oder Betriebstemperaturen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

9.4     Die Gewährleistung entfällt soweit der Besteller selbst oder durch Dritte die gelieferten Waren oder Dienstleistungen verändert hat, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

9.5     Diese Gewährleistungsansprüche gegen fiberworks beginnen mit Ablieferung der Sache und verjähren sofern nicht anders vereinbart in 12 Monaten. Beim Abschluss eines entsprechenden Service Vertrages kann eine Gewährleistungserweiterung auf  24 Monate erweitert werden. Bei Waren ist der Tag des Wareneingangs der Rücksendung bei fiberworks entscheidend zur Bestimmung der Verjährungsfrist. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ist ein weiterer Kunde in der Lieferkette ein Verbraucher, so werden die Ansprüche des Kunden nach § 478 BGB von der vorstehenden Regelung nicht berührt. Unabhängig davon gibt fiberworks etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

9.6     Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von fiberworks Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) durch fiberworks oder ihre Erfüllungsgehilfen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von fiberworks über. Weitere oder andere als die vorstehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst oder an Rechtsgütern des Bestellers entstanden sind, wie beispielsweise entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, soweit fiberworks nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für pflichtwidrige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.7     Im Falle der Nacherfüllung übernimmt fiberworks alle erforderlich werdenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere Versicherungs-, Verpackungs- und Lagerkosten, trägt der Kunde.

9.8     Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist fiberworks berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

9.9     Werden Vorführgeräte oder gebrauchte Sachen geliefert, so entfällt jegliche Gewährleistung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so beträgt die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache. 

9.10  Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, soweit fiberworks vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für pflichtwidrige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§10  Vertraulichkeit

fiberworks verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln, wenn der Kunde sie als solche gekennzeichnet hat oder sie offensichtlich als solche zu erkennen sind.

 

§11 Haftung

11.1  Die Haftung von fiberworks aus Gewährleistung ist in Ziffer 9. geregelt. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. fiberworks haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet fiberworks nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

11.2  Der Besteller ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich. Die Haftung für Datenverluste wird daher auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

11.3  Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von fiberworks oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der pflichtwidrigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit eine Haftung von fiberworks ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.4   Für die Vernichtung von Daten haftet fiberworks im Falle von grober Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

11.5  Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von fiberworks für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben.

 

§12 Verwendung von Daten

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass fiberworks die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und dazu benutzt, die Bestellung  zu bearbeiten. Sofern der Kunde bei der Registrierung oder auf dem Bestellformular sein Einverständnis erklärt hat, ist fiberworks auch berechtigt, diese Daten, sofern sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weitergeleitet werden können, an andere Gesellschaften der fiberworks weiterzuleiten, um dem Kunden gelegentlich Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein könnten. Der Kunde ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und Benennung weiterer Empfänger der Daten zu verlangen, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen. Die Vertragstexte der Bestellungen werden bei uns nicht gespeichert. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf.

§13 Weiterverbringung ins Ausland

fiberworks weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem “Table Of Denial Orders” oder der “US Denied Persons List/DPL”) und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Kunde zu informieren hat, will er die Produkte exportieren.

§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1  Alle mit fiberworks abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist Frankfurt a.M.

§15 Verschiedenes

15.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

15.2  fiberworks ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu lassen.

15.3  Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.

15.4  Alle Anzeigen oder Erklärungen, die fiberworks gegenüber abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden.

Stand: 12/2014 – fiberworks Int. AG

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